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Wenn der Kreditnehmer bei der Tilgung eines Darlehens in
Verzug kommt, so ist oft eine Abmahnung die Folge.
Eingeschlossen ist dabei meist eine Androhung einer
Verzugsgebühr, dies hängt aber von den konkreten
Darlehensbedingungen ab. Derartige Abmahnungen werden oft als sog.
Negativmerkmale an die Schufa gemeldet und dort gespeichert.

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Ablösung
Terminologien A
Abnahmeverpflichtung
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