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Die sog. Abnahmeverpflichtung bezeichnet schlicht und einfach
die Verpflichtung des Kreditnehmers, den Kredit während einer
bestimmten Frist auch tatsächlich abzunehmen (siehe auch
hier). Dies hört sich
etwas seltsam an, aber viele Darlehensinteressenten bekommen vor
der Auszahlung "kalte Füße".

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Abmahnung
Terminologien A
Abschreibung
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