Kreditlexikon - Abnahmeverpflichtung

 

kreditvergleich1a.de Abnahmeverpflichtung kurz und knapp


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Die sog. Abnahmeverpflichtung bezeichnet schlicht und einfach die Verpflichtung des Kreditnehmers, den Kredit während einer bestimmten Frist auch tatsächlich abzunehmen (siehe auch hier). Dies hört sich etwas seltsam an, aber viele Darlehensinteressenten bekommen vor der Auszahlung "kalte Füße".

 

 

 

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