|
Wenn im Volksmund von Abschreibung gesprochen wird, so ist
steuerlich korrekt die sog. Absetzung für Abnutzung (AfA)
gemeint. Die AfA beschreibt den buchhalterischen Wertverlust
eines Gutes (z.B. eines Autos oder auch eines Wohngebäudes) und
ist unabhängig von der Monatsrate
einer Finanzierung.
Diese Abschreibung kann Steuer mindernd geltend gemacht werden.
In den meisten Fällen wird dabei ein fester Prozentsatz vom
Anschaffungspreis auf die Nutzungsdauer linear verteilt.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Abnahmeverpflichtung
Terminologien A
Abtretung
|