Kreditlexikon - Abschreibung

 

kreditvergleich1a.de Abschreibung kurz und knapp


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Wenn im Volksmund von Abschreibung gesprochen wird, so ist steuerlich korrekt die sog. Absetzung für Abnutzung (AfA) gemeint. Die AfA beschreibt den buchhalterischen Wertverlust eines Gutes (z.B. eines Autos oder auch eines Wohngebäudes) und ist unabhängig von der Monatsrate einer Finanzierung. Diese Abschreibung kann Steuer mindernd geltend gemacht werden. In den meisten Fällen wird dabei ein fester Prozentsatz vom Anschaffungspreis auf die Nutzungsdauer linear verteilt.

 

 

 

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