Kreditlexikon - Abtretung

 

kreditvergleich1a.de Abtretung kurz und knapp


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Der Begriff der Abtretung wird oft in sehr unterschiedlicher und auch missbräuchlicher Form verwandt. Korrekt bezeichnet er schlicht den Übergang eines Rechtes (beispielsweise in Form eines Grundpfandrechts) auf eine andere Person. Bei dieser anderen Person handelt es sich im Kreditwesen Kontext dann eben meist um einen anderen Gläubiger.

 

 

 

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Abschreibung Terminologien A Abtretung einer Grundschuld