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Der Begriff der Abtretung wird oft in sehr unterschiedlicher
und auch missbräuchlicher Form verwandt. Korrekt bezeichnet er
schlicht den Übergang eines Rechtes (beispielsweise
in Form eines Grundpfandrechts) auf eine andere Person. Bei
dieser anderen Person handelt es sich im Kreditwesen Kontext
dann eben meist um einen anderen Gläubiger.

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Abschreibung
Terminologien A
Abtretung einer
Grundschuld
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