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Meist in ihrer Wichtigkeit unterschätzt werden die sog.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Diese
Geschäftsbedingungen sind die zwingende Basis für das
Zustandekommen der rechtlichen Beziehung zwischen zwei Parteien.
Der Darlehensgeber ist gesetzlich verpflichtet, auf die AGB
hinzuweisen. Eine Nichtkenntnis vom Inhalt liegt dann im
Verantwortungsbereich des Kreditnehmers.

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