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Mit dem Begriff Andienungsrecht wird das Recht des
Leasinggebers bezeichnet, dem Leasingnehmer das Leasingobjekt
anzubieten ("anzudienen"). Dies ist der Regelfall bei fast allen
Standard-Leasinggeschäften, da während der Leasingdauer nur ein
Teil der eigentlichen Anschaffungskosten amortisiert wird. Wenn
der Leasinggeber vom Andienungsrecht Gebrauch macht, ist der
Leasingnehmer zur Abnahme verpflichtet.

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Amtlicher Lageplan
Terminologien A
Anfänglicher
effektiver Jahreszins
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