Kreditlexikon - Andienungsrecht

 

kreditvergleich1a.de Andienungsrecht kurz und knapp


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Mit dem Begriff Andienungsrecht wird das Recht des Leasinggebers bezeichnet, dem Leasingnehmer das Leasingobjekt anzubieten ("anzudienen"). Dies ist der Regelfall bei fast allen Standard-Leasinggeschäften, da während der Leasingdauer nur ein Teil der eigentlichen Anschaffungskosten amortisiert wird. Wenn der Leasinggeber vom Andienungsrecht Gebrauch macht, ist der Leasingnehmer zur Abnahme verpflichtet.

 

 

 

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