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Anschaffungskosten meinen im steuerlichen Sinne all jene
Kosten, die bei der Herstellung oder dem Erwerb eines
Wirtschaftsgutes anfallen. Gutachterkosten, der Kaufpreis an
sich, die Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten oder die
Grunderwerbssteuer werden steuerlich beispielsweise zu den
Anschaffungskosten gerechnet.

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