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Der Übergang des Eigentums vom Verkäufer auf den Käufer eines
Wirtschaftsgutes erfolgt durch die sog. Auflassung. Die
notarielle Beurkundung ist dabei zwingend. Zusätzlich zur
Auflassung ist auch noch die Grundbucheintragung über den
Eigentumswechsel erforderlich.

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Terminologien A
Auflassungsvormerkung
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