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Zinsgünstige Darlehen oder auch Bürgschaften zur Förderung
des privaten Wohnungsbaus werden als Aufwendungsdarlehen
bezeichnet. Diese werden allerdings nur innerhalb relativ eng
gefasster Einkommensgrenzen gewährt. Weitere Möglichkeiten der
staatlichen Wohnbauförderung sind neben dem Aufwendungsdarlehen
laufende Zuschüsse ("Aufwendungszuschüsse") oder steuerliche
Vergünstigungen unterschiedlichster Art.

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Auflassungsvormerkung
Terminologien A
Ausbauhaus
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