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Bei einem Leasingvertrag nutzt der Leasingnehmer das
Leasingobjekt für einen bestimmten fest vereinbarten Zeitraum.
Der Begriff stammt vom englischen Wort "to lease", was im
Deutschen vermieten bzw. verpachten bedeutet. Basisleasing
bietet sich aufgrund der steuerlichen Vorteile vor allem im
Geschäftsbereich an, erfreut sich mittlerweile aber auch bei
Privat immer größerer Beliebtheit. Am Ende des Leasingvertrages
gibt der Kunde das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurück.

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