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Inhalt der sog. Baubeschreibung sind hauptsächlich die bestellten
Architekten, die beim Bau eingesetzten Techniken sowie die
verwendeten Materialien. Die Baubeschreibung ist von besonderer
Bedeutung im Zusammenhang mit dem Antrag auf
Baugenehmigung.
Zusätzlich dient sie sowohl dem Käufer als auch dem
Darlehensgeber dazu, den Wert des Bauobjektes genauer taxieren
zu können.

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