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Banken und Bausparkassen, aber auch staatliche Institutionen
und Versicherer, zeichnen für die Vergabe von Baudarlehen
verantwortlich. Dabei wird in aller Regel bis zu einer Höhe von
80% der Gesamtfinanzierungssumme ein durch eine
Hypothek
abgesichertes Darlehen gewährt. Getilgt wird das Baudarlehen
meist über eine speziell hierfür abgeschlossene Kapitalbildende
Lebensversicherung. Die Beiträge zu dieser Versicherung können
innerhalb gewisser Grenzen steuerlich berücksichtigt werden. Die
vereinbarte Versicherungsleistung dient am Ende der
Vertragsdauer der Tilgung der Hypothek.

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