|
Nach dem Gesetz über die Sicherheit der Bauforderungen (§ 1
Abs. 3) werden als Baugeld nur Fremdmittel bezeichnet, welche
zur Finanzierung von Baukosten auf der Grundlage eines
Darlehensvertrags und gegen grundpfandrechtliche Sicherung oder
Übertragung des Eigentums am zu bebauenden Grundstück gewährt
werden.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Baufortschritt
Terminologien B
Baugenehmigung
|