Kreditlexikon - Baugeld

 

kreditvergleich1a.de Baugeld kurz und knapp


Kredit Vergleich
Kreditkarten Vergleich
Girokonto Vergleich
 

 


Nach dem Gesetz über die Sicherheit der Bauforderungen (§ 1 Abs. 3) werden als Baugeld nur Fremdmittel bezeichnet, welche zur Finanzierung von Baukosten auf der Grundlage eines Darlehensvertrags und gegen grundpfandrechtliche Sicherung oder Übertragung des Eigentums am zu bebauenden Grundstück gewährt werden.

 

 

 

Ratenkredit

 

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de

Baufortschritt Terminologien B Baugenehmigung