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Bei den Baukosten wird zwischen den Anschaffungs- oder
Erwerbskosten bereits fertig gestellter Gebäude sowie den
Herstellungskosten bei einem Neubau unterschieden. Der
Kaufpreis, die Renovierungs- und Modernisierungskosten sowie
diverse Nebenkosten wie z.B. Gerichtskosten, Notarkosten und
Maklerkosten gehören zu den Anschaffungs- und Erwerbskosten. Bei
einem Neubau sind zusätzlich Grundstückskosten, die Kosten für
den kompletten Bau sowie Baunebenkosten zu berücksichtigen.
Steuerlich bezeichnet der Begriff Herstellungskosten nur jenen
Teil der Kosten, welcher voll abschreibungsfähig ist.

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Baugenehmigung
Terminologien B Baunebenkosten
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