Kreditlexikon - Besitz

 

kreditvergleich1a.de Besitz kurz und knapp


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Nach § 854 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist derjenige der Besitzer, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Sowohl beim Leasing als auch bei der Finanzierung ist der Fahrzeugnutzer Besitzer der Sache. Vom Besitz zu unterscheiden ist die Eigentümerschaft.

 

 

 

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