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Zur Prüfung der Bonität des Antragstellers benötigt das
Kreditinstitut bestimmte Unterlagen. Zu diesen sog.
Bonitätsunterlagen zählen im Regefall die letzten drei
Gehaltsabrechnungen, evtl. Einkommenssteuerbescheide /
Einkommenssteuererklärungen, aber auch diverse
Vermögensnachweise wie Bankguthaben, Immobilien und
Lebensversicherungen. Auch Nachweise über bereits bestehende
Kredite werden zu den Bonitätsunterlagen gerechnet. Selbständige
müssen meist noch weitere Unterlagen wie
Einnahmen-Überschussrechnung, Jahresabschlüsse etc. liefern.

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Bonitätsprüfung
Terminologien B Bonkredit
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