|
Bei Darlehensverträgen ist es grundsätzlich üblich, alle
Kosten in Bruttobeträgen auszuweisen. Dies bedeutet, dass die
gesetzliche Mehrwertsteuer in der Preisauszeichnung enthalten
ist.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Briefgrundschuld
Terminologien B
Buchgrundschuld
|