Kreditlexikon - Bürgschaft

 

kreditvergleich1a.de Bürgschaft kurz und knapp


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Eine sehr wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen spielen Bürgschaften. Der Regelfall ist die sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der sich eine Privatperson gegenüber dem Darlehensgeber verpflichtet, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen. Der Bürge kann in diesem Falle in Anspruch genommen werden, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muss. Eine vor allem im Bereich von Baufinanzierungen verbreitete Bürgschaftsart ist die sog. MaBV-Bürgschaft. Wenn ein Bauobjekt noch nicht fertig gestellt ist, und daher die Grundschuld für die Bank des Käufers noch nicht eingetragen werden kann, kann über den Weg der MaBV-Bürgschaft die Bank des Immobilienverkäufers einspringen. Die Bedeutung der MaBV-Bürgschaft liegt in der Besicherung sowohl des Darlehensgebers als auch des Käufers für den Fall, dass der Bau des Objektes nicht fertig gestellt werden kann.

 

 

 

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