Kreditlexikon - Bürgschaftsgebühr

 

kreditvergleich1a.de Bürgschaftsgebühr kurz und knapp


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In vielen Fällen erhebt der Bürge eine einmalige Gebühr für die Übernahme des Bürgschaftsrisikos sowie zur Abdeckung des Prüfungs- und Verwaltungsaufwandes. Die Bürgschaftsgebühr (oft auch als Avalgebühr bezeichnet) wird vom Darlehensnehmer bezahlt. In diesem Zusammenhang wird dann auch oft von einem Avalkredit gesprochen.

 

 

 

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