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In vielen Fällen erhebt der Bürge eine einmalige Gebühr für
die Übernahme des Bürgschaftsrisikos sowie zur Abdeckung des
Prüfungs- und Verwaltungsaufwandes. Die Bürgschaftsgebühr (oft
auch als Avalgebühr bezeichnet) wird vom Darlehensnehmer
bezahlt. In diesem Zusammenhang wird dann auch oft von einem
Avalkredit gesprochen.

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Bürgschaft
Terminologien B Cashflow
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