Kreditlexikon - Darlehensgeber

 

kreditvergleich1a.de Darlehensgeber kurz und knapp


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Als Darlehensgeber bezeichnet wird jede natürliche oder juristische Person, welche ein Darlehen an eine andere natürliche oder juristische Person vergibt. Die andere Partei wird als Gläubiger bezeichnet. Verbreitete Darlehensgeber sind Kreditbanken und Kreditinstitute. Diese prüfen die Bonität des Antragstellers und stellen bei einer erfolgreichen Bestätigung der Kreditwürdigkeit ein Darlehen zur Verfügung.

 

 

 

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