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Als Darlehensgeber bezeichnet wird jede natürliche oder
juristische Person, welche ein Darlehen an eine andere
natürliche oder juristische Person vergibt. Die andere Partei
wird als Gläubiger bezeichnet. Verbreitete Darlehensgeber sind
Kreditbanken und Kreditinstitute. Diese prüfen die Bonität des
Antragstellers und stellen bei einer erfolgreichen Bestätigung
der Kreditwürdigkeit ein Darlehen zur Verfügung.

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