Kreditlexikon - Darlehensnehmer

 

kreditvergleich1a.de Darlehensnehmer kurz und knapp


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Die Person, welche das Darlehen beantragt hat und vom Darlehensgeber ausbezahlt bekommt, wird als Darlehennehmer bezeichnet. Darlehennehmer kann sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein.

 

 

 

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