Kreditlexikon - Drittkäuferbenennungsrecht

 

kreditvergleich1a.de Drittkäuferbenennungsrecht kurz und knapp


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Hiermit wird bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung und bei fristlosen Kündigungen das Recht des Leasingnehmers verbunden, einen Dritten als Käufer des Leasingfahrzeuges zu benennen, der das Leasingfahrzeug zu einem höheren Preis ankauft als der Leasinggeber.

 

 

 

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