Kreditlexikon - Eigenheimzulagenförderung

 

Kreditrechner Eigenheimzulagenförderung kurz und knapp


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Wenn von der sog. Eigenheimzulagenförderung die Rede ist, so ist hiermit eine spezielle Steuersparmöglichkeit für Eigenheimbesitzer gemeint. Voraussetzung für Inanspruchnahme (die rechtlichen Bestimmungen finden sich im Zulagenförderungsgesetz) ist, dass der Erwerb der Immobilie oder der Bauantrag frühestens auf 01.01.1996 datiert ist. Förderungsfähig sind ausschließlich inländische und selbst genutzte Immobilien. Des Weiteren gibt es bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten, welche vom Antragsteller nicht überschritten werden dürfen.

 

 

 

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