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Wenn von der sog. Eigenheimzulagenförderung die Rede ist, so
ist hiermit eine spezielle Steuersparmöglichkeit für
Eigenheimbesitzer gemeint. Voraussetzung für Inanspruchnahme
(die rechtlichen Bestimmungen finden sich im
Zulagenförderungsgesetz) ist, dass der Erwerb der Immobilie oder
der Bauantrag frühestens auf 01.01.1996 datiert ist.
Förderungsfähig sind ausschließlich inländische und selbst
genutzte Immobilien. Des Weiteren gibt es bestimmte
Einkommensgrenzen zu beachten, welche vom Antragsteller nicht
überschritten werden dürfen.

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