Kreditlexikon - Eigentum

 

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Oft schwieriger als erwartet ist die Frage nach dem Eigentum. Basis hierzu ist der § 903 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Demnach ist derjenige, der alle Rechte an einem Gut hält, der Eigentümer. Im Finanzierungsbereich ist der Kreditnehmer auch Eigentümer, allerdings gilt der Eigentumsvorbehalt der Bank bis zur Bezahlung der letzten Kreditrate. Anders verhält sich die Angelegenheit im Leasingbereich. Hier bleibt der Leasinggeber grundsätzlich Eigentümer.

 

 

 

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