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Bei diesem oft im Zusammenhang mit der Wertfeststellung von
Immobilien gebrauchten Begriff handelt es sich um einen vom
Finanzamt zur Bemessung verschiedener Steuerarten festgesetzten
Richtwert. Besondere Bedeutung kommt dem Einheitswert bei der
Berechnung der Grunderwerbsteuer
und der Grundsteuer zu.

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