Kreditlexikon - Erbbaurecht

 

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Das sowohl veräußer- als auch vererbbare Erbbaurecht berechtigt den aus ihm Begünstigten dazu, ein Bauwerk (verbunden mit einer entsprechenden Baugenehmigung) auf fremdem Boden zu errichten und / oder zu betreiben. Als Entschädigung ist der sog. Erbbauzins zu entrichten, und zwar während des gesamten Nutzungszeitraumes, entsprechende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gebäudewert zu.

 

 

 

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