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Größer als geplant sind beim Hausbau nicht nur die
eigentlichen Herstellungskosten,
sondern auch die sog.
Erschließungskosten. In diesen Bereich fallen beispielsweise die
Kosten zur Erschließung von Wasser- und Abwassereinrichtungen
sowie die Kosten für Anschluss von Strom und Gas. Zuständig für
die Anschlüsse ist die Kommune, die Beteiligung des
Grundstückeigentümers laut
Grundbuchauszug an den anfallenden Kosten erfolgt gemäß
der entsprechend gültigen Gebührenordnung.

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