Kreditlexikon - Erschließungskosten

 

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Größer als geplant sind beim Hausbau nicht nur die eigentlichen Herstellungskosten, sondern auch die sog. Erschließungskosten. In diesen Bereich fallen beispielsweise die Kosten zur Erschließung von Wasser- und Abwassereinrichtungen sowie die Kosten für Anschluss von Strom und Gas. Zuständig für die Anschlüsse ist die Kommune, die Beteiligung des Grundstückeigentümers laut Grundbuchauszug an den anfallenden Kosten erfolgt gemäß der entsprechend gültigen Gebührenordnung.

 

 

 

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