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Nicht immer die günstigste Lösung ist die Aufnahme eines sog.
Forward Darlehen. Bei nur noch kurze Zeit laufenden Darlehen hat
der Darlehensnehmer mit einem Forwarddarlehen die Möglichkeit,
sich den aktuellen günstigen
Effektivzinssatz für eine bestimmte Zeit zu
sichern. Der bereits bestehende Kredit bleibt bis zum Ende der
Laufzeit unverändert und wird dann vom Forward Darlehen
abgelöst. Zinsen zahlen muss man für das Forwarddarlehen jedoch
bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Insofern
sollte der Interessent genau prüfen, ob die
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung
wirklich teurer kommt als der Abschluss eines Forward Darlehens.

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