Kreditlexikon - Gesamtschuldner

 

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Weder Regel noch Ausnahme ist die Möglichkeit, ein Darlehen nicht alleine, sondern zusammen mit anderen natürlichen Personen aufzunehmen. Klassisches Beispiel in diesem Bereich ist der Kreditvertrag bei Verheirateten. Rechtlich hat jeder Kreditnehmer die gleiche Verpflichtung das aufgenommene Darlehen zurückzuzahlen - und zwar vollständig. Diese Tatsache führt zum Begriff Gesamtschuldner, welchen der Kreditgeber frei wählen kann. Selbstverständlich kann die Darlehensrückzahlung nur einmal eingefordert werden.

 

 

 

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