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Weder Regel noch Ausnahme ist die Möglichkeit, ein Darlehen
nicht alleine, sondern zusammen mit anderen natürlichen Personen
aufzunehmen. Klassisches Beispiel in diesem Bereich ist der
Kreditvertrag bei Verheirateten. Rechtlich hat jeder
Kreditnehmer die gleiche Verpflichtung das aufgenommene Darlehen
zurückzuzahlen - und zwar vollständig. Diese Tatsache führt zum
Begriff Gesamtschuldner, welchen der Kreditgeber frei wählen
kann. Selbstverständlich kann die Darlehensrückzahlung nur
einmal eingefordert werden.

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