Kreditlexikon - Gläubiger

 

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Das Antonym zum Begriff Schuldner stellt der Terminus Gläubiger dar. Dieser Begriff ist weiter gefasst als man zunächst vielleicht meinen könnte und nicht auf den Darlehensbereich beschränkt. Bezeichnet wird hiermit vom Grundsatz her eine natürliche oder auch juristische Person, welche einer anderen natürlichen oder juristischen Person eine Leistung schuldet. Bei dieser Leistung kann es sich sowohl um materielle (z.B. Geld im Sinne von Fremdkapital) als auch um immaterielle (z.B. Arbeit) Güter handeln. Im Darlehensbereich ist es auch möglich dass mehrere Personen Gläubiger beim selben Gut sind.

 

 

 

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