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Das Antonym zum Begriff Schuldner stellt der Terminus
Gläubiger dar. Dieser Begriff ist weiter gefasst als man
zunächst vielleicht meinen könnte und nicht auf den
Darlehensbereich beschränkt. Bezeichnet wird hiermit vom
Grundsatz her eine natürliche oder auch
juristische Person,
welche einer anderen natürlichen oder juristischen Person eine
Leistung schuldet. Bei dieser Leistung kann es sich sowohl um
materielle (z.B. Geld im Sinne von
Fremdkapital) als auch um immaterielle (z.B. Arbeit)
Güter handeln. Im Darlehensbereich ist es auch möglich dass
mehrere Personen Gläubiger beim selben Gut sind.

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