Kreditlexikon - Grundbuchauszug

 

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Hierunter wird eine vollständige Abschrift aller mit einem Grundstück verbundenen Eintragungen im Grundbuch verstanden, die notarielle Beurkundung ist hierbei die Regel. Der Grund für die Anforderung einer derartigen Abschrift ist in aller Regel die Aufnahme eines Darlehens. Der Kreditgeber kann auf diese Weise einerseits nachvollziehen, welche Rechte Dritter an dem Grundstück vorhanden sind. Andererseits muss der Kreditnehmer in vielen Fällen durch einen Grundbuchauszug die rangrichtige Eintragung des neuen Kreditgebers nachweisen.

 

 

 

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