|
Hierunter wird eine vollständige Abschrift aller mit einem
Grundstück verbundenen Eintragungen im Grundbuch verstanden, die
notarielle Beurkundung
ist hierbei die Regel. Der
Grund für die Anforderung einer derartigen Abschrift ist in
aller Regel die Aufnahme eines Darlehens. Der
Kreditgeber kann
auf diese Weise einerseits nachvollziehen, welche Rechte Dritter
an dem Grundstück vorhanden sind. Andererseits muss der
Kreditnehmer in vielen Fällen durch einen Grundbuchauszug die
rangrichtige Eintragung des neuen Kreditgebers nachweisen.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Grundbuch Terminologien G
Grunderwerbsteuer
|