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Beim Erwerb eines Grundstückes oft vergessen bzw. in der
Kalkulation nicht berücksichtigt wird die Tatsache, dass dem
Staat für den Grundstückserwerb eine Steuer zusteht. Diese
Steuer beträgt aktuell 3,5% vom Kaufpreis der
Immobilie. Die
Grunderwerbsteuer muss bei der Finanzierungsplanung unbedingt
miteinbezogen werden, da das benötigte Fremdkapital durch sie
größer wird.

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Grundpfandrecht
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