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Hypotheken und Grundschulden sind sog. Grundpfandrechte.
Insofern ist letzterer Terminus als Überbegriff zu sehen. Kann
ein Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem
Darlehensgeschäft nicht mehr nachkommen, so kann die
Bank
als Begünstigter der Hypothek oder Grundschuld Geld fordern. Im
Extremfall kann es durch die Grundpfandrecht Verwertung zur
Zwangsversteigerung kommen.

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Grunderwerbsteuer Terminologien G
Grundschuld
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