Kreditlexikon - Grundpfandrecht

 

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Hypotheken und Grundschulden sind sog. Grundpfandrechte. Insofern ist letzterer Terminus als Überbegriff zu sehen. Kann ein Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensgeschäft nicht mehr nachkommen, so kann die Bank als Begünstigter der Hypothek oder Grundschuld Geld fordern. Im Extremfall kann es durch die Grundpfandrecht Verwertung zur Zwangsversteigerung kommen.

 

 

 

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