Kreditlexikon - Grundschuld

 

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Viele Darlehensformen werden über die Eintragung einer Grundschuld abgesichert. Die betreffende Bank, Bausparkasse etc. wird als Begünstigter des Grundpfandrechtes ins Grundbuch eingetragen. Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang die beiden Ausgestaltungsformen Briefschuld und Buchschuld. Während eine Buchschuld direkt in das Grundbuch eingetragen wird, ist dies bei der kostspieligen Briefschuld nicht der Fall. Letztere bietet allerdings den Vorteil, dass im Falle einer Umschuldung keine kostenpflichtigen Änderungen im Grundbuch vonnöten sind.

 

 

 

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