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Viele Darlehensformen werden über die Eintragung einer
Grundschuld abgesichert. Die betreffende Bank, Bausparkasse
etc. wird als Begünstigter des Grundpfandrechtes ins Grundbuch
eingetragen. Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang die
beiden Ausgestaltungsformen Briefschuld und
Buchschuld. Während
eine Buchschuld direkt in das Grundbuch eingetragen wird, ist
dies bei der kostspieligen Briefschuld nicht der Fall. Letztere
bietet allerdings den Vorteil, dass im Falle einer Umschuldung
keine kostenpflichtigen Änderungen im Grundbuch vonnöten sind.

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