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Hierunter wird schlicht und einfach die Bestellung der
Grundschuld durch den Grundstückseigentümer beim zuständigen
Grundbuchamt verstanden. Anlass für Grundschuldbestellungen ist
in aller Regel die Aufnahme eines
Objektkredits,
welcher mittels des zu bestellenden
Grundpfandrechts abgesichert
wird.

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Grundsteuer
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