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Diese Steuerart wird direkt von der Gemeinde erhoben.
Grundsteuern sind prinzipiell bei jeder beliebigen Ausgestaltung
von Grundvermögen zu zahlen und fallen jährlich an, zählen also
nicht zu den direkten
Baunebenkosten. Basis für
die Ermittlung der Grundsteuerhöhe ist der
Einheitswert des
betreffenden Grundstückes.

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