Kreditlexikon - Halter

 

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Hierunter wird derjenige verstanden, der die tatsächliche und dauerhafte Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug innehat. Rechtlich vom Fahrzeughalter abzugrenzen ist der Besitzer des KFZ und das Eigentum daran. Der Halter muss das Kraftfahrzeug zudem für eigene Rechnung gebrauchen.

 

 

 

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