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Steuerrechtlich werden unter den Begriff Herstellungskosten
all jene beim Bau eines Gebäudes anfallenden Kosten subsumiert,
welche abschreibungsfähig sind. Hierzu zählen beispielsweise die
Grundstückskosten inklusive der Kosten für die Erschließung, die
Baukosten, diverse Baunebenkosten (z. B. für Dienstleistungen
von Architekten oder Ingenieuren) sowie sonstige Nebenkosten
(z.B. Notar- und Maklerkosten, Grunderwerbssteuer etc.).

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