Kreditlexikon - Herstellungskosten

 

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Steuerrechtlich werden unter den Begriff Herstellungskosten all jene beim Bau eines Gebäudes anfallenden Kosten subsumiert, welche abschreibungsfähig sind. Hierzu zählen beispielsweise die Grundstückskosten inklusive der Kosten für die Erschließung, die Baukosten, diverse Baunebenkosten (z. B. für Dienstleistungen von Architekten oder Ingenieuren) sowie sonstige Nebenkosten (z.B. Notar- und Maklerkosten, Grunderwerbssteuer etc.).

 

 

 

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