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Eine häufige Form der Darlehensabsicherung stellt die sog.
Hypothek dar. Ähnlich einer Grundschuld stellt auch eine
Hypothek ein Grundpfandrecht dar und muss ins Grundbuch eingetragen
werden. Die Verknüpfung mit der Darlehensforderung ist hierbei
wesentlich. Mit zunehmender Tilgung des Darlehens verringert
sich auch die Hypothekenbelastung.

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