|
Hierunter versteht man zunächst schlicht den Einzug fälliger
Forderung durch ein Kreditinstitut. Bei diesen Forderungen kann
es sich beispielsweise um einen Wechsel, einen Scheck oder auch
Kupons handeln. Im erweiterten Sinne wird der Inkasso-Begriff
oft aber für die sog. Zession verwendet. Hierbei erfolgt der
Forderungseinzug durch ein gewerbsmäßig tätiges
Inkassounternehmen. Der Schuldner muss im Falle unstreitiger und
fälliger Forderungen die Inkassokosten tragen. Allerdings hat
der Gläubiger eine Schadenminderungspflicht und muss bei
Beauftragung eines Anwaltes die entsprechenden gesetzlichen
Obergrenzen beachten.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Indexfond Terminologien I
Innenfinanzierungen
|