Kreditlexikon - Inkasso

 

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Hierunter versteht man zunächst schlicht den Einzug fälliger Forderung durch ein Kreditinstitut. Bei diesen Forderungen kann es sich beispielsweise um einen Wechsel, einen Scheck oder auch Kupons handeln. Im erweiterten Sinne wird der Inkasso-Begriff oft aber für die sog. Zession verwendet. Hierbei erfolgt der Forderungseinzug durch ein gewerbsmäßig tätiges Inkassounternehmen. Der Schuldner muss im Falle unstreitiger und fälliger Forderungen die Inkassokosten tragen. Allerdings hat der Gläubiger eine Schadenminderungspflicht und muss bei Beauftragung eines Anwaltes die entsprechenden gesetzlichen Obergrenzen beachten.

 

 

 

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