Kreditlexikon - Insolvenz

 

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Insolvent ist ein Unternehmen dann, wenn es zahlungsunfähig ist. Anhaltende Zahlungsunfähigkeit und kompletter Verlust der Liquidität führt in der Regel zur Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens. Der Insolvenz-Begriff ist allerdings nicht auf den Unternehmensbereich und juristische Personen beschränkt. Auch natürliche Personen können zahlungsunfähig werden. Hier spricht man dann von der sog. Regelinsolvenz (Selbständige) oder Verbraucherinsolvenz (nicht selbständig Tätige).

 

 

 

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