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Insolvent ist ein Unternehmen dann, wenn es zahlungsunfähig
ist. Anhaltende Zahlungsunfähigkeit und kompletter Verlust der
Liquidität führt in der Regel zur
Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens. Der
Insolvenz-Begriff ist allerdings nicht auf den
Unternehmensbereich und
juristische Personen beschränkt. Auch natürliche Personen können
zahlungsunfähig werden. Hier spricht man dann von der sog.
Regelinsolvenz (Selbständige) oder Verbraucherinsolvenz (nicht
selbständig Tätige).

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