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Das Verfahren zur Abwicklung zahlungsunfähiger
juristischer Personen
oder auch insolventer natürlicher Personen trägt den Namen
Insolvenzverfahren. Grundsätzliches Ziel des Verfahrens ist es,
eine bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger zu erreichen.
Rechtliche Basis ist in der Bundesrepublik Deutschland die
Insolvenzordnung.

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Insolvenz Terminologien I
Investitionsgüter
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