Kreditlexikon - Insolvenzverfahren

 

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Das Verfahren zur Abwicklung zahlungsunfähiger juristischer Personen oder auch insolventer natürlicher Personen trägt den Namen Insolvenzverfahren. Grundsätzliches Ziel des Verfahrens ist es, eine bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger zu erreichen. Rechtliche Basis ist in der Bundesrepublik Deutschland die Insolvenzordnung.

 

 

 

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