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Allgemein verbreitet ist die Unterscheidung zwischen
natürlichen und juristischen Personen. Eine juristische Person
wird als Zusammenschluss von Sach- oder Personengesamtheiten
definiert und ist rechtsfähig, die Höhe des vorhandenen
Eigenkapitals im Rahmen der
Innenfinanzierung spielt
dabei keine Rolle. Im privaten Bereich werden
juristische Personen oft in Form einer GmbH (Gesellschaft mit
beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft), KGaA
(Kommanditgesellschaft auf Aktien), eG (eingetragene
Genossenschaft) oder eines e.V. (eingetragener Verein)
realisiert. Bei den Varianten des öffentlichen Rechts sind die
staatlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zu nennen,
des Weiteren halbstaatliche Organisationen wie die Bundesbank
sowie Stiftungen.

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