Kreditlexikon - Juristische Personen

 

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Allgemein verbreitet ist die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen. Eine juristische Person wird als Zusammenschluss von Sach- oder Personengesamtheiten definiert und ist rechtsfähig, die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals im Rahmen der Innenfinanzierung spielt dabei keine Rolle. Im privaten Bereich werden juristische Personen oft in Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft), KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), eG (eingetragene Genossenschaft) oder eines e.V. (eingetragener Verein) realisiert. Bei den Varianten des öffentlichen Rechts sind die staatlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zu nennen, des Weiteren halbstaatliche Organisationen wie die Bundesbank sowie Stiftungen.

 

 

 

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