|
Im KFZ-Bereich als Eigentumsnachweis dient der KFZ-Brief.
Dieser bleibt im Falle einer Fahrzeugfinanzierung bis zur
Bezahlung der letzten Kreditrate bzw. bis zur Ablösung der
kompletten Darlehensschuld beim finanzierenden Kreditinstitut
oder beim Fahrzeughändler. Wurde das betreffende Fahrzeug
geleast, so bleibt der KFZBrief bei der entsprechenden
Leasinggesellschaft.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Katasterpapiere Terminologien K
Kilometervertrag
|