|
Unter einem Vertrag versteht man im Allgemeinen ein durch
zwei sich denkende Willenserklärungen zustande kommendes
Rechtsgeschäft. Die Übereinstimmung von Angebot und Annahme
führt zu einer rechtskräftigen Vertragsbindung. Bei einem
Kreditvertrag handelt es sich im Prinzip um einen normalen
Vertrag. Was den Inhalt anbetrifft, so werden in aller Regel
detaillierte Informationen zum individuell ausgehandelten Kredit
integriert. Hierzu zählen beispielsweise die
Kreditlaufzeit, der
effektive Jahreszins, die Konditionen der Darlehensrückzahlung
sowie die persönlichen Daten des Kreditnehmers.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Kreditvermittlung Terminologien K
Kreditwesengesetz
|