Kreditlexikon - Kreditvertrag

 

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Unter einem Vertrag versteht man im Allgemeinen ein durch zwei sich denkende Willenserklärungen zustande kommendes Rechtsgeschäft. Die Übereinstimmung von Angebot und Annahme führt zu einer rechtskräftigen Vertragsbindung. Bei einem Kreditvertrag handelt es sich im Prinzip um einen normalen Vertrag. Was den Inhalt anbetrifft, so werden in aller Regel detaillierte Informationen zum individuell ausgehandelten Kredit integriert. Hierzu zählen beispielsweise die Kreditlaufzeit, der effektive Jahreszins, die Konditionen der Darlehensrückzahlung sowie die persönlichen Daten des Kreditnehmers.

 

 

 

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