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Dieses Gesetz regelt alle im Zusammenhang mit der Gewährung
von Krediten anfallenden Rechtsgrundlagen. Interessanterweise
fand das deutsche Kreditwesengesetz bis zum Jahre 1978 auch in
Österreich Anwendung. Die im KWG enthaltenen Regelungen beziehen
sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungen. Hauptzweck
des Gesetzes ist einerseits die Sicherung und Erhaltung
der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und auf der anderen
Seite der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor dem
Verlust ihrer geleisteten Einlagen.

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