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Vom rechtlichen Grundsatz her ist nach
deutschem Recht dann
von einer Kündigung zu sprechen, wenn eine auf die Auflösung
eines bestehenden Vertrages ausgerichtete Willenserklärung
vorhanden ist. Im klassischen Ratenkredit Bereich ist eine
Kreditkündigung meist nur zu einem bestimmten, vertraglich
fixierten Zeitpunkt möglich. Zu beachten ist die ebenfalls
vertraglich fixierte Kündigungsfrist. Im Gegensatz zum
Ratenkredit ist ein Hypothekendarlehen von einer
Hypothekenbank unkündbar, solange der
Kreditnehmer den vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

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