Kreditlexikon - Leasinggeber

 

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Bei einem Leasing Geschäft bleibt die Leasinggesellschaft in aller Regel wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des betreffenden Fahrzeuges. Dies hat zur Folge, dass Bilanzierung und steuerliche Berücksichtigung des zu leasenden Objektes (Abschreibung) beim Leasinganbieter zu erfolgen hat. Für die Leasinggesellschaft, umgangssprachlich auch schlicht als "Vermieter" bezeichnet, hat sich der Begriff "Leasinggeber" etabliert.

 

 

 

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