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Bei einem Leasing Geschäft bleibt die Leasinggesellschaft in
aller Regel wirtschaftlicher und rechtlicher
Eigentümer des
betreffenden Fahrzeuges. Dies hat zur Folge, dass Bilanzierung
und steuerliche Berücksichtigung des zu leasenden Objektes (Abschreibung) beim
Leasinganbieter zu erfolgen hat. Für die Leasinggesellschaft,
umgangssprachlich auch schlicht als "Vermieter" bezeichnet, hat
sich der Begriff "Leasinggeber" etabliert.

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Leasingnehmer
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