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Hiermit wird jene natürliche oder auch
juristische Person
bezeichnet, welche das Leasingobjekt nutzt. Der Leasing Nehmer
übt die tatsächliche Gewalt über das geleaste Objekt aus und ist
rechtlicher Besitzer, jedoch nicht Eigentümer. Dies bleibt - bis
zu einer evtl. Ablösung des Fahrzeugrestwertes - die
Leasinggesellschaft selbst.

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