Kreditlexikon - Leasingnehmer

 

Kreditrechner Leasingnehmer kurz und knapp


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Hiermit wird jene natürliche oder auch juristische Person bezeichnet, welche das Leasingobjekt nutzt. Der Leasing Nehmer übt die tatsächliche Gewalt über das geleaste Objekt aus und ist rechtlicher Besitzer, jedoch nicht Eigentümer. Dies bleibt - bis zu einer evtl. Ablösung des Fahrzeugrestwertes - die Leasinggesellschaft selbst.

 

 

 

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