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Bei einem Leasingvertrag geht der tatsächliche
Besitz und das
Verwertungs- bzw. Nutzungsrecht an einem
Investitionsgut (auch
als Leasingobjekt bezeichnet) durch ein Rechtsgeschäft zwischen
Leasinggeber und Leasingnehmer über. Als Leasingobjekt kommen
nicht nur Fahrzeuge, sondern beispielsweise auch
Büroausstattungsgegenstände oder Computeranlagen in Frage.

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