Kreditlexikon - Leasingobjekte

 

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Bei einem Leasingvertrag geht der tatsächliche Besitz und das Verwertungs- bzw. Nutzungsrecht an einem Investitionsgut (auch als Leasingobjekt bezeichnet) durch ein Rechtsgeschäft zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer über. Als Leasingobjekt kommen nicht nur Fahrzeuge, sondern beispielsweise auch Büroausstattungsgegenstände oder Computeranlagen in Frage.

 

 

 

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